Der Ankläger in Sachen IPCO hält es für strafrechtlich belanglos, welche Täter von den IPCO-Kundengeldern wieviel – wann – wie unterschlagen / geklaut hat. Nur der Gesamtschaden sei für das Strafmass relevant. Dieses Strafmass wurde bei REINA (bedingte Haftstrafe) und DUSS (bedingte Busse) allerdings auf Ebene Ladendiebstahl angesetzt. Man denkt an Irrtum, aber ein solcher liege nicht vor.

Da die IPCO-Chefs Niggli Reina Duss gerecht bestraft worden seien, würde DUSS nur wegen des Abzweigens und Feinverteilens von mindestens Fr. 22‘000‘000.- an Barem, kombiniert mit dutzendfacher Urkundenfälschung, nicht noch extra bestraft. Solche Details seien bei ihrer bedingt erlassenen Busse, die sie vom Schwyzer Strafgericht fasste, schon dabei.

Da hängt in Sachen Unrechtsbewusstsein bei der Schwyzer Justiz wohl etwas schief…

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