IPCO-Haupttäter Niggli gilt bei der Schwyzer Justiz trotz den abgezweigten, nicht aufgefundenen 65 Mio. als mittellos. Ihm wird deshalb von Rechts wegen ein amtlicher Anwalt zugehalten. Dieser arbeitet, telefoniert, schaut aufs Email und wartet seit 2004 zu einem Std.-Ansatz von Fr. 180.-. Dieses Honorar ist verglichen mit sonstigen Gepflogenheiten bei Anwälten zwar moderat, ist aber für Durchsicht Email und Warten etwas teuer.

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