Die Interessen-Gemeinschaft IPCO orientiert seit September 2013 laufend über den grössten Betrugsfall im Kanton Schwyz und den grössten Skandal der Schwyzer Justiz. Im Fokus steht das Betrugsmodell IPCO, mit welchem die Täter unter falschem Vorwand des Devisenhandels 125 Mio. an Kundengeldern auf sich zogen, allerdings unter billigender Aufsicht der zuständigen Behörden, insbesondere der Schwyzer Justiz. Spätestens seit August 2002 waren jedoch alle verantwortlichen Instanzen in Schwyz über die IPCO-Betrügereien detailliert im Bilde. Dennoch sah sich niemand zu einer Reaktion oder gar Intervention veranlasst.

Im März 2004, als IPCO von Seiten der Schwyzer Justiz nicht mehr weiter zu halten war, wurde nur eine fadenscheinige Strafuntersuchung inszeniert, um die eigene Untätigkeit möglichst zu kaschieren. Sogar die das Verfahren auslösende Strafanzeige von IPCO-Geschäftsführer Juan Manuel REINA wurde vom Schwyzer «Büro für Wirtschaftsdelikte» erstellt. Bis zur Erst-Verhandlung vor dem Schwyzer Strafgericht vom 11./12. April 2013 vergingen glatte 9 Jahre. Dadurch waren (oder wurden) erhebliche Straftaten schon auf halber Strecke verjährt. Das Strafgericht hatte sich zu jenen Straftaten, die ihm zur Beurteilung überhaupt noch verblieben, nicht aktenkundig gemacht. Dies verrieten auch die paar wenigen Fragen an die Angeklagten, diese wurden nur für die Galerie gestellt. Danach sprach es diese, soweit sie vor den Schranken überhaupt erschienen, faktisch frei.

Das Betrugsmodell IPCO – und die inszenierte Fehlbesetzung bei der Schwyzer Justiz

Die gleiche Betrugsmasche zogen dieselben Täter aber schon von 1993-1997 durch, damals noch unter dem Namen BELTRUST. Mit BELTRUST hatten sie 5,3 Mio. an Kundengeldern abkassiert. Mit IPCO wurde aber schon 1996 ein zweites Konstrukt beim Handelsregister angemeldet, mit Sitz in denselben Büros, mit gleichem Personal, gleichen Treuhändern in Vaduz und mit selbiger betrügerischer Masche.

Im Juni 1997 liess die Schwyzer Justiz über Staatsanwalt Dr. Roland Meier – wenn auch widerwillig – gegen BELTRUST untersuchen. Dass die Täterschaft ihr Ding nun unter dem Namen IPCO Investment AG weitermachte, klammerte er dabei vollständig aus. Bei einer Hausdurchsuchung blieben folglich sämtliche IPCO-Ordner mit den Geschäftsunterlagen unberührt.

Die Motive der Schwyzer Justiz, IPCO vollumfänglich zu schonen und mit ihr den grössten Betrugsfall im Kanton Schwyz durch Unterlassung primärer Amtspflichten überhaupt erst zu ermöglichen, sind bis heute unbekannt. Einen Hinweis darauf gibt allenfalls die Tatsache, dass die stellvertretende IPCO-Geschäftsleiterin sowie der umsatzstärkste IPCO-Verkäufer vor einer ernsthaften Strafuntersuchung verschont wurden, um das allfällige Risiko unpässlicher Aussagen von vornherein auszuschalten. Beide hatten mutmasslich bestimmte Exponenten der Schwyzer Polizei und Justiz nahrhaft geschmiert.

Die BELTRUST-Untersuchungen von Staatsanwalt Dr. Roland Meier schleppten sich in Light-Version endlos dahin. Zwischen Abschluss und Anklage kreierte er eine weitere Lücke von 2 Jahren. Seine Pseudo-Strafuntersuchung gegen die BELTRUST-Kriminellen kam bei der zu IPCO-Kriminellen konvertierten Täterschaft folglich nicht als Hemmnis oder Handikap, sondern als Aufmunterung an: Macht nur weiter so – von den Strafverfolgungsbehörden droht keine Gefahr – die haben Besseres zu tun!

Bis März 2004 durchbrach die Schädigung der IPCO-Kunden die Schallmauer von rund 106 Mio. Die dann gestartete Straf­untersuchung gegen IPCO wurde aber nicht etwa Dr. Roland Meier zugewiesen, obwohl dieser sich schon seit 1997 an der gleichen Täterschaft abgearbeitet hatte. Sie wurde an Neuling lic.iur. Roland Flüeler delegiert. Dieser hatte bis dahin noch keine Bekanntschaft mit den besonderen Gepflogenheiten bei der Schwyzer Justiz gemacht. Die Akten aus der BELTRUST-IPCO-Vorgeschichte wurden ihm denn auch strikte vorenthalten. Das Wesen einer absichtlich dis-funktional geführten, resp. sich selbst lahmlegenden Justiz durch Auswechslung der Staatsanwälte bei gleichzeitigem internem Informationsverbot war ihm noch nicht geläufig.

Vor seinem IPCO-Job bei der Schwyzer Justiz war Roland Flüeler Partner bei der Kanzlei von Dr. Ernst Inderbitzin. Dieser wiederum war zuvor Partner der Kanzlei des damaligen Ständerats lic.iur. Bruno Frick im selben Geschäftshaus (Churerstrasse 135, 8808 Pfäffikon) wie IPCO, welche dubiose «Trading-Vereinbarungen» bastelte und für IPCO quasi als Schutzpatron wirksam war. Gegenüber kritischen IPCO-Anlegern wurde denn auch offen mit diesem weitherum vernetzten parlamentarischen Beschützer gedroht.

Roland Flüeler wusste nicht, dass Kollege Dr. Roland Meier (da man in Schwyz gegen IPCO nicht ermitteln wollte) bereits im Januar 2004 die Bundesanwaltschaft um Übernahme eines schon seit 1997 hinausgezögerten Strafverfahrens gegen IPCO bat. Wenn auch erfolglos. Als per 1. März 2004 eine eigene Strafuntersuchung definitiv unumgänglich wurde, hatte man in Schwyz mit Roland Flüeler einen hilflosen Juristen auf den Stuhl des Untersuchungsrichters gesetzt, dem man – nach Schwyzer Art – jegliche Unterstützung im Sinne einer unabhängigen und zielführenden Strafuntersuchung versagte. Mit Flüeler hatten IPCO-begünstigte Hinterleute eine tadellose Fehlbesetzung arrangiert.

Roland Flüeler trug bis 2011 ein halbes Gigabyte an Akten zusammen und bot diese Daten via CD auch den Strafverteidigern an. Dafür ist ihm die IG IPCO zu Dank, Lob und Respekt verpflichtet. Diese belegen eindeutig, dass sich die Schwyzer Justiz in Sachen IPCO in mehreren Etappen selbst schachmatt setzte. Angefangen damit, dass Staatsanwalt Dr. Roland Meier seine Kenntnisse aus der BELTRUST-Strafuntersuchung für sich behalten musste. 2012 wurde auch IPCO-Untersuchungsrichter Roland Flüeler aus dem Rennen genommen und mit billigen Tricks kaltgestellt (er ist heute Staatsanwalt im Kanton Schaffhausen). Seinem Nachfolger, dem heute leitenden Staatsanwalt lic.iur. Frédéric Störi, wurde verboten, bei seinem Vorgänger jedwelche Auskünfte oder gar Unterstützung im Fall IPCO abzuholen.

Die IPCO-Gläubiger wurden im falschen Glauben gehalten, es werde durch die Schwyzer Justiz für Recht und Ordnung gesorgt. Derweil wurde hauptsächlich auf Nebenschauplätzen untersucht. Die grössten Profiteure des IPCO-Betrugs wurden, soweit überhaupt eruiert, nicht einmal angeklagt. In Schwyz hatte man sich statt einer angemessenen Untersuchung das Vertuschen der IPCO-Geldströme zur Aufgabe gemacht. Dies mit dem Ziel, die beschlagnahmten IPCO-Werte im Umfang von ca. CHF 10 Mio. den IPCO-Geschädigten möglichst vorzuenthalten.

So verschwand z.B. der Liquidierungs-Erlös von – mit IPCO-Anlegergeldern finanzierten – Immobilien in Rio und Sao Paulo (Wohnungen an bester Lage im Wert von ca. 1,8 Mio.) in unbekannten Kanälen. Dem geschonten IPCO-Verkäufer wurden beschlagnahmte IPCO-Werte in seinem «Besitz» über CHF CHF 1‘620‘473.05 zurückbezahlt, obwohl auch dieser Betrag real den IPCO-Geschädigten gehört. Beschlagnahmte Gelder in €-Währung (der Kurs stand 2005 bei 1.55) wurden 2017 zum Kurs von praktisch 1:1 an die Konkursmasse des Liquidators ausbezahlt. Etwa die Hälfte der konfiszierten IPCO-Werte, insbesondere hohe Beträge von spanischen Banken, kamen beim Liquidator bis heute noch nicht an.

Die IG IPCO fand Zugang zu den Akten der Strafuntersuchung und publiziert weiterhin die relevantesten davon auf dieser Webseite.

   
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